• Abschied der Hochvolt-Halogenlampe

Eigentlich sollte es bereits 2016 soweit sein, nun ist es aber offenbar endgültig. Eine weitere Stufe der Verordnung (EG) Nr. 244/2009 tritt am 01.09.2018 in Kraft. Damit werden dann die Hochvolt-Halogenlampen mit nicht gerichtetem Licht vom Markt verschwinden. Halogenlampen mit gerichtetem Licht waren bereits zum 01.09.2016 von dieser Verordnung betroffen.

Das heißt, sie dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wohingegen Restbestände weiter verkauft und verwendet werden dürfen.

EU Verordnung Halogenlampe Energieklasse D

Die davon in diesem Jahr betroffenen HV-Halogenlampen werden mit der in Deutschland üblichen Netzspannung 230 V betrieben und haben in den meisten Fällen Schraubsockel E27 oder E14.

Aktuell nach dem 01. September noch zulässig sind klare Halogenlampen mit Sockel R7s oder G9 in Effizienzklasse C. Diese dürfen weiterhin in Verkehr gebracht werden.

Bei Niedervolt-Halogenlampen ist das etwas differenzierter. Hier müssen zum 01.09.2018 NV-Halogenlampen mit nicht gerichtetem Licht (meist Sockel G4) mindestens die Effizienzklasse B aufweisen. NV-Halogenlampen mit gerichtetem Licht (meist Sockel GU5.3 oder GU4) sind davon bereits seit dem 01.09.2016 betroffen.

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